Monday 6 November 2017

Ifrs 2 Mitarbeiter Aktienoptionen


Brand Valuation News Mitarbeiterbeteiligungsbewertung nach IFRS 2 IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung verlangt von Unternehmen, den beizulegenden Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Mitarbeiterbezugsrechte zu messen, wie dieser Artikel erläutert. Einführung in die Mitarbeiterbeteiligungsbewertung nach IFRS 2 IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung setzt konzerninterne Gesellschaften voraus, den beizulegenden Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Mitarbeiterbezugsrechte zu messen und diesen Betrag als Aufwand zu erfassen. In diesem Beitrag stellen wir die wesentlichen Elemente der Mitarbeiterbeteiligungsbewertung nach IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung, vor. Eine Option bezieht sich auf das Recht, einen Vermögenswert zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Zahlung zu erhalten. Die Mitarbeiteraktienoption ist eher ein Recht als eine Verpflichtung, so dass der Eigentümer einer Aktienoption die Option nicht ausüben wird, wenn es nicht rentabel ist, dies zu tun. Ein lsquocallrsquo Option ist das Recht, ein Vermögenswert zu kaufen, und ein lsquoputrsquo Option ist das Recht, eine Option zu verkaufen. Mitarbeiteraktienoptionen sind häufig, aber nicht immer, Call-Optionen über die Aktien der beschäftigenden Gesellschaft. Aktienbeteiligung nach IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung Der beizulegende Zeitwert einer Option nach IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung, ist der Betrag, für den die Option ausgetauscht, eine Schuld beglichen oder ein gewährtes Eigenkapitalinstrument ausgetauscht werden könnte, Zwischen sachverständigen, vertragswilligen und vertragswilligen Geschäftspartnern. Die Bewertung der Barausgleichszahlungen von Mitarbeitern unter - scheidet sich von der Bewertung von Aktienbezugsrechten, bei denen es sich um Eigenkapitalinstrumente handelt oder bei denen eine Wahlmöglichkeit besteht Optionsaussteller oder Inhaber. IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der Optionen, die als Barausgleich betrachtet werden, zu jedem Stichtag aktualisiert wird. Für den Fall, dass die Mitarbeiteraktienoptionen im Eigenkapital IFRS 2 berücksichtigt werden, erfordert die aktienbasierte Vergütung konforme Unternehmen, den beizulegenden Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Mitarbeiterbezugsrechte erst am Tag der Gewährung zu bewerten. Die Unternehmen müssen dann den aggregierten beizulegenden Zeitwert der Mitarbeiteraktienoption für die beste Schätzung der Anzahl der erwarteten Aktienoptionen berücksichtigen. Der Gesamtaufwand basiert somit auf der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach der folgenden Formel ausgegeben werden: Fair Value x Anzahl der erwarteten Weste Die Anzahl der erwarteten Währung kann revidiert werden, wenn nachfolgende Informationen darauf hindeuten, dass die zu erwartende Währung von früheren Schätzungen abweicht . Anpassungen können dann ggf. an den in den nachfolgenden Geschäftsjahren erfassten Aufwendungen vorgenommen werden. Da die Fair Value Komponente des Equity Settled Mitarbeiteraktienoptionswertaufwandes nicht aktualisiert wird, ist es wichtig, diesen Wert korrekt und mit Genauigkeit und Präzision zu ermitteln. Entscheidend für eine korrekte Bewertung der Mitarbeiteraktienoptionen ist es, alle relevanten und wesentlichen Annahmen zu berücksichtigen und anschließend ein Bewertungsmodell zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zu wählen, der diese Annahmen widerspiegelt. Ausübungsbedingungen gemäß IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung Ausübungsbedingungen sind Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausübung von Optionsrechten hat und somit erhebliche Auswirkungen auf den Optionswert haben kann. Zu den Voraussetzungen für den Ausübungsvertrag gehören unter anderem die Bedingungen für die Erfüllung eines bestimmten Zeitraums und Leistungsvoraussetzungen, die die Erfüllung bestimmter Leistungsziele erfordern (z. B. eine bestimmte Erhöhung des Unternehmenserfolgs über einen bestimmten Zeitraum). Sofern die gewährten Mitarbeiterbezugsrechte unverfallbar sind, wird der Aufwand vollständig erfasst. Wenn die Mitarbeiteraktienoptionen nicht unverfallbar sind, geht die Gesellschaft davon aus, dass die zu erbringenden Leistungen (im Austausch für den Erhalt der gewährten Optionen) über den Erdienungszeitraum eingetreten sind, wobei der Aufwand gleichmäßig über den Zeitraum der Ausübungsperiode verteilt wird. IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung unterscheidet zwischen der Behandlung von Markt - und nicht marktorientierten Performancevesting-Bedingungen. Market-Vesting-Bedingungen sind jene, die mit dem Marktpreis eines Unternehmens verbunden sind, wie zum Beispiel die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Aktienkurses der Gesellschaft mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind marktbasierte Leistungsbedingungen zu berücksichtigen. Nicht marktübliche Ausübungsbedingungen wie Ertragsziele oder Aktienaktien können bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten bei einer Mitarbeiterbeteiligung nicht berücksichtigt werden. Stattdessen spiegeln sich die nicht marktorientierten Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der erwarteten Eigenkapitalinstrumente wider. Zusammenfassung Die Intention von IFRS 2, die aktienbasierte Vergütung, entspricht in ihrer Forderung dem Service der Mitarbeiter mit dem Aufwand der Vergütung. Im Falle von Mitarbeiteraktienoptionen ist der Wert dieser Vergütung in der Regel abhängig von der erbrachten Leistung und anderen Elementen. Wenn Sie weitere Informationen zu einem bestimmten Markenwert-Thema erhalten möchten, rufen Sie uns bitte unter 44 (0) 20 7089 9236 an oder senden Sie uns eine E-Mail. Besuchen Sie auch IP Review für eine monatliche Zusammenfassung von IP-relevanten Nachrichten. Archiv nach Jahr Marke Bewertung Geschichten x1F4F0 Top 5 Marke Bewertungsgeschichten Warum Kanzleien sind wie Cocktails Von Cobbetts zu Cosmopolitans: Kanzleien sind wie Cocktails, behauptet Markenforschung Rechtsanwälte sollten auf ihre Marken suchen, um ihre Zukunft zu sichern haben kleine Kanzleien haben eine Marke Solicitors Journal: Ein unschuldiger Fehler Brand Valuation News Die Power 100, 2015 steht ab sofort auf drinkspowerbrands zum Download bereit. Auch im zehnten Jahr blickt diese Ausgabe auf die Trends der letzten zehn Jahre zurück. XF611 Social Media Markenbewertung News Copyright copy2003-2017 Intangible Business Limited. Alle Rechte vorbehalten Cookies auf dieser Website Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen die besten Erfahrungen auf unserer Website geben. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Einstellungen fortfahren, gehen Sie davon aus, dass Sie gerne alle Cookies auf dieser Website erhalten. Wenn Sie möchten, können Sie die Cookie-Einstellungen jederzeit ändern, indem Sie hier klicken. Sie können diese Aussage ausblenden, indem Sie hier klickenEmployee Aktienoptionen IFRS 2 und Topic 718 (FAS 123R) Ein Überblick über die Rechnungslegungsstandards für Unternehmen, die anteilsbasierte Vergütungen wie zB Mitarbeiteraktienoptionen (ESOs) oder Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) ausgeben Werden. Jede Übersicht enthält eine kurze Beschreibung der Rechnungslegungsvorschrift, wie sie nur für die Bewertung gilt. Sie gibt weder die erforderlichen Methoden für aktienbasierte Zahlungen noch die Behandlung von Steuern an. Für eine vollständige und detaillierte Beschreibung der einzelnen Standards wird empfohlen, die jeweilige Emittenten-Website zu besuchen. Topic 718 (FAS 123R) Topic 718 Stock Compensation Internationales Rechnungslegungs Standards Board (IASB) IFRS 2 verlangt, dass alle aktienbasierten Vergütungen als Aufwand zum Fair Value bewertet werden, es sei denn, es handelt sich um Equity-Settled-Geschäfte Dass der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig geschätzt werden kann. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele hierfür sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne usw. Thema 718 verpflichtet, dass alle Unternehmen die Kosten der Mitarbeiterbeteiligungsoptionen (ESOs) in ihrem Jahresabschluss zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Dasselbe gilt für andere anteilsbasierte Vergütungen in Form von Optionen, Aktien und Aktienzuteilungsrechten (SARs), die den Mitarbeitern gewährt werden. Die Anweisung gestattet es Unternehmen, jedes Optionspreismodell zu verwenden, bevorzugt jedoch Gittermodelle. Wie FINCAD helfen kann FINCAD-Lösungen enthalten verschiedene Option-Pricing-Modelle einschließlich Black-Scholes, Gitter und Hull-White grundlegende und fortgeschrittene Modelle für die Bewertung der Mitarbeiter Aktienoptionen. Die Excel-Lösungen enthalten auch komplette ESO-Arbeitsmappen. Anzuwendende FINCAD-Lösungen: Eine kostenlose Demo von einer der oben genannten Lösungen anfordern Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen behilflich sein werden, aber nicht als Ersatz für Ihre eigene unabhängige Forschung genutzt werden sollten. Für eine umfassendere Ansicht der Standardsanforderungen, besuchen Sie bitte die jeweilige Emittenten-Website. Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und personalisierten Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Benutzung unserer Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unseren Cookie Hinweis für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie zu löschen oder zu blockieren. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt, oder Sie haben möglicherweise den Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verlangt, dass aktienbasierte Vergütungsgeschäfte (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungsrechte) in ihren Jahresabschlüssen, einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, anerkannt werden Parteien in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Für aktienbasierte Vergütungen und aktienbasierte Vergütungen sowie für die Auswahl von Bar - oder Eigenkapitalinstrumenten werden spezifische Anforderungen berücksichtigt. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 ausgegeben und erstmals auf Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht Kommentarschluss 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB fordert Stellungnahmen zum G41-Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht Anmeldeschluss 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (Änderung von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Geändert durch Verbesserungen der IFRS (Anwendungsbereich von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Geändert durch Konzernbezogene aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Geändert durch Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden beginnend am oder nach dem 1. Juli 2014 Geändert durch Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergü - tungstransaktionen (Änderungen von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interpretationen Zu prüfende Änderungen Zusammenfassende Darstellung von IFRS 2 Deloitte IFRS Global Office hat eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens zu IFRS 2 Share-based Payment 2007 (PDF 748k, 128 Seiten) veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur die Detailbestimmungen von IFRS 2, sondern auch deren Anwendung in vielen Praxisfällen. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der aktienbasierten Vergütungen in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. In diesem Leitfaden teilt Deloitte jedoch gemeinsam mit Ihnen unseren Lösungsansatz, der unserer Ansicht nach dem Ziel des Standards entspricht. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters Eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2 finden Sie in einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k). Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder Verbindlichkeiten für Beträge erhält, die auf dem Preis der Gesellschaftsanteile oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens beruhen . Die Rechnungslegungsanforderungen für die aktienbasierte Vergütung hängen von der Abwicklung der Transaktion ab, dh von der Emission von (a) Eigenkapital, (b) Barmitteln oder (c) Eigenkapital oder Barmitteln. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Aktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele von Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechten) vom Markt oder vom Markt abhängig sein kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Befreiung für private oder kleinere Unternehmen. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen nutzen, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen des allgemeinen Anwendungsbereichs: Erstens sollte die Ausgabe von Anteilen an einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Mitarbeiterdienstleistungen unterschieden werden. Zudem behandelt IFRS 2 keine anteilsbasierten Vergütungen im Rahmen der Ziffern 8-10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Präsentation. Oder die Ziffern 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für marktbasierte Derivatkontrakte angewandt werden, die in Aktien oder Aktienrechten abgewickelt werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungsvorgänge, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Ausgabe zusätzlicher Aktien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich. Ansatz und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten erfordert eine Erhöhung des Anteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass der Verrechnungsbetrag aufwandswirksam ist, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen kein Vermögenswert darstellt. Der Aufwand ist zu erfassen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechte auf Aktien zu kaufen Inventar als eine Erhöhung der Inventur präsentiert werden und würde nur dann aufgewendet werden, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgabe von vollständig in Anspruch genommenen Aktien oder Aktienrechten auf vergangene Leistungen zurückzuführen ist, wobei der volle Zeitwert des beizulegenden Zeitwertes sofort er - forderlich ist. Die Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter mit etwa einer dreijährigen Sperrfrist gilt als Dienstleistung über den Erdienungszeitraum. Daher sollte der beizulegende Zeitwert der am Tag der Zuteilung ermittelten anteilsbasierten Vergütung über den Erdienungszeitraum aufgewandt werden. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen, die auf Aktien basieren, gleich dem Vielfachen der gesamten beizulegenden Zeitwerte und dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente. Kurz gesagt, es gibt Abstimmung bis zu reflektieren, was passiert während der Vesting-Periode. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung mit aktienbasierter Vergütung eine marktbezogene Performance-Bedingung aufweist, wird der Aufwand weiterhin erfasst, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel zeigt eine typische aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiteraktienoption Die Gesellschaft gewährt insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen) am 1. Januar 20X5. Diese Optionen bestehen zum Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 Jahren einen beizulegenden Zeitwert hat. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle 100 Optionen zum 30. Juni 20X5 - dem Ende der ersten sechsmonatigen Zwischenberichterstattung - anstehen Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Abhängig von der Art der anteilsbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der ausgegebenen Aktien oder Rechte auf Aktien oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden. Grundsätzlich sollten Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens eingehen, mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen Personen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Bei der Bewertung von Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie Geschäfte mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu bewerten. Bei der Messung der Fair Value - Waren und Dienstleistungen. Für Geschäfte, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung. Für nach dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente gemessene Waren oder Dienstleistungen legt IFRS 2 fest, dass bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der Aktien oder Optionen am relevanten Bewertungstag (soweit nicht anders ausgewiesen) grundsätzlich Ausübungsbedingungen nicht berücksichtigt werden über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transaktionsbetrages einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt, so dass letztlich der für Gegenstände oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente anerkannte Betrag auf der Eigenkapitalausstattung beruht Instrumente, die schließlich Weste. Mehr Messführung. IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, soweit verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, zu berücksichtigen sind. In Ermangelung von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messetag in einem Arrestgeschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Nach IFRS 2 ist die aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zu bewerten. IFRS 2 erlaubt die Verwendung des inneren Wertes (dh des beizulegenden Zeitwerts der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist jedoch nicht einfach am Tag der Gewährung gemessen. Ein Unternehmen müsste an jedem Berichtsstichtag bis zur endgültigen Abwicklung den inneren Wert neu bewerten. Leistungsbedingungen. IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Performance-Bedingungen und den nicht marktorientierten Performance-Bedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Gesellschaftskapitals beziehen, wie z. B. die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Unternehmenspreises mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Marktbezogene Performance-Bedingungen werden in die zeitpunktbezogene Fair-Value-Bewertung einbezogen (ähnlich werden nicht-vesting Bedingungen bei der Bewertung berücksichtigt). Der Fair Value der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen, die stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungstransaktors einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt werden Berichtigt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eigenkapitalinstrumente gehandelt werden. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklusänderungen s die Definitionen der Ausübungsbedingungen und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung (die vorher Bestandteil der Definition der Ausübungsbedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Streichungen und Abschlüsse Die Feststellung, ob eine Änderung der Bedingungen Auswirkungen auf den bilanzierten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide zu dem Umstellungszeitpunkt bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, zu denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann Auswirkungen auf die zu erfassenden Aufwendungen haben. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Leitlinien für Änderungen auch für Instrumente gelten, die nach dem Ausübungszeitpunkt geändert wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente höher ist als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Verringerung des Ausübungspreises oder Ausgabe zusätzlicher Instrumente), wird der Inkrementalbetrag über die verbleibende Wartezeit analog zum Original erfasst Menge. Erfolgt die Änderung nach Ablauf der Sperrfrist, so wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Liegt der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente unter dem beizulegenden Zeitwert der Altinstrumente, sollte der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als unverändert bewertet werden. Die Streichung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als eine Beschleunigung des Erdienungszeitraums verbucht, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten verrechnet worden wäre, unverzüglich zu erfassen ist. Alle Zahlungen, die mit der Annullierung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) getätigt werden, sollten als Rückkauf einer Beteiligung bilanziert werden. Jegliche über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für aufgegebene Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die umgesetzten Eigenkapitalinstrumente als Änderungen berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der ersetzten Eigenkapitalinstrumente wird zum Gewährungszeitpunkt bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert werden, bestimmt wird. Offenlegung Geforderte Angaben: Art und Umfang der anteilsbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Berichtszeitraums die Wirkung der Aktie bestimmt wurden - basierten Zahlungsvorgängen auf das Ergebnis der Periode für den Zeitraum und seine Finanzlage. Inkrafttreten IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Überleitung Sämtliche nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die noch nicht am Tag des Inkrafttretens von IFRS 2 bestehen, werden nach den Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Die Gesell - schaften sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Dieser IFRS auf andere Eigenkapitalinstrumente, wenn (und nur wenn) das Unternehmen zuvor den Marktwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich offengelegt hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Zuwendungen von Die den Anforderungen des IFRS 2 entsprechen. Die Anpassung, die diese Änderung widerspiegelt, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten dargestellten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert § 13 der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungsvorgänge einzuführen. Ähnlich wie Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, müssen Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, der vor dem späteren Zeitpunkt (a) dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und b) dem 1. Januar 2005 besteht. Ein Erstanwender kann beschließen, IFRS 2 früher nur anzuwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Aktie öffentlich bekannt gegeben hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Abweichungen zum FASB Statement 123 Revised 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte der US FASB die FASB Statement 123 (Revised 2004) Aktienbasierte Vergütung. Gemäß Statement 123 (R) sind die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsvorgänge im Abschluss anzugeben. Klicken Sie für FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe seines Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in dem die wichtigsten Konzepte der FASB-Erklärung Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB beschrieben, das zusammen mit dem neuen Statement: Q22 veröffentlicht wird. Ist die Erklärung mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Aussage ist weitgehend mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Anteilsbasierte Vergütung, konvergent. Die Aussage und der IFRS 2 haben das Potenzial, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Nichtmitgliedern. Demgegenüber verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Gewährung von Aktienoptionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten an Nichtmit - glieder zu einem früheren Zeitpunkt (1) dem Zeitpunkt, zu dem eine Verpflichtungsermächtigung durch die Gegenpartei zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, oder (2) An dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien, um festzustellen, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 eine Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht als Anpassungskosten im Sinne der Erklärung angesehen. IFRS 2 wendet dieselben Maßanforderungen an Mitarbeiteraktienoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Einheit ist. Die Erklärung verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Unternehmenspreises zu bewerten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionsoptionen und ähnliche Instrumente zu einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines entsprechenden Branchenindexes verwendet. In Steuerhoheitsgebieten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert der Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, ist nach IFRS 2 keine latenten Steueransprüche für die Vergütungskosten im Zusammenhang mit der Zeitwertkomponente des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes zu erfassen vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert aufweisen, der steuerlich abzugsfähig ist. Daher wird ein Unternehmen, das eine at-the-money Aktienoption an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, Steuereffekte nicht anerkennen, bis diese Auszahlung in-the-money ist. Demgegenüber erfordert die Aufstellung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes des Zuschusses. Die Auswirkungen nachfolgender Kursrückgänge (oder fehlende Erhöhung) spiegeln sich in der Bilanzierung der latenten Steueransprüche nicht wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Effekte der nachfolgenden Erhöhungen, die über steuerliche Vorteile hinausgehen, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Aussage erfordert einen Portfolioansatz bei der Ermittlung von steuerlichen Mehrwertsteigerungen von Kapitalbeteiligungen, die zum Ausgleich von Abschreibungen von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. Somit werden einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern, die in der Kapitalflussrechnung in der Kapitalrücklage angesetzt werden, in der Ermittlung des Nettoertrages nach IFRS 2 erfasst. Abweichungen zwischen der Statement und IFRS 2 können in Zukunft weiter reduziert werden, wenn das IASB Und die FASB prüfen, ob sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ihre jeweiligen Rechnungslegungsstandards für aktienbasierte Vergütungen weiter zu konvergieren. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde das Personal Accounting Bulletin 107, das sich mit Schätzungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von Aktiengesellschaften nach dem FASB-Statement 123R Share-Based befasst Zahlung. Für Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Bewertungen gemäß Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. SAB 107 enthält Leitlinien für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Nichtmitgliedstaaten, den Übergang von nicht öffentlichem zu öffentlichem Unternehmensstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwartete Volatilität und erwartete Laufzeit) sowie die Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung ausgegeben werden Vereinbarungen, die Einstufung von Vergütungsaufwendungen, Non-GAAP-Finanzkennzahlen, die erstmalige Anwendung von Statement 123R in einer Zwischenperiode, die Aktivierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die steuerlichen Auswirkungen der aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, über die Änderung von Mitarbeiteraktienoptionen vor Annahme der Statement 123R und über Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) im Anschluss an die Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen Statement 123R und IFRS 2 gibt, die zu einem Abstimmungsposten führen würden: Frage: Gibt es nach Ansicht der Mitarbeiter Unterschiede in den Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einer Überleitungsposition nach Ziffer 17 oder 18 des Formblatts 20-F führen würden. Interpretive Response: Das Personal ist der Auffassung, dass die Anwendung der Leitlinien nach IFRS 2 in Bezug auf die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen würde im Allgemeinen zu einer Fair Value-Bewertung führen, die mit dem Fair Value-Ziel in der Konzernrechnung 123R übereinstimmt. Dementsprechend vertritt das Personal die Auffassung, dass die Anwendung der Messungsrichtlinie für die Statement 123Rs im Allgemeinen nicht zu einem Überleitungsposten führen würde, der gemäß § 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen Privatemittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen des IFRS 2 für Aktien erfüllt hat Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Allerdings erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Leitlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Positionen führen können. Bear, Stearns Studie zum Einfluss von Aktienoptionen in den USA Wenn US-Aktiengesellschaften im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen aufzuwenden, wie dies im Rahmen der FASB-Statement 123R Share-Based Payment erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: das gemeldete Ergebnis nach Steuern im Jahr 2004 aus fortgeführten Aktivitäten der SampP 500-Gesellschaften wäre um 5 reduziert worden, und 2004 hätten die NASDAQ 100 nach Steuern das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von der Equity Research-Gruppe bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die Aufwendungen für Mitarbeiteraktienoptionen auf das Ergebnis 2005 der US-amerikanischen Unternehmen haben werden. The Bear, Stearns analysis was based on the 2004 stock option disclosures in the most recently filed 10Ks of companies that were SampP 500 and NASDAQ 100 constituents as of 31 December 2004. Exhibits to the study present the results by company, by sector, and by industry. Visitors to IAS Plus are likely to find the study of interest because the requirements of FAS 123R for public companies are very similar to those of IFRS 2. We are grateful to Bear, Stearns for giving us permission to post the study on IAS Plus. The report remains copyright Bear, Stears amp Co. Inc. all rights reserved. Click to download 2004 Earnings Impact of Stock Options on the SampP 500 amp NASDAQ 100 Earnings (PDF 486k). November 2005: Standard amp Poors Study on Impact of Expensing Stock Options In November 2005 Standard amp Poors published a report of the impact of expensing stock options on the SampP 500 companies. FAS 123(R) requires expensing of stock options (mandatory for most SEC registrants in 2006). IFRS 2 is nearly identical to FAS 123(R). SampP found: Option expense will reduce SampP 500 earnings by 4.2. Information Technology is affected the most, reducing earnings by 18. PE ratios for all sectors will be increased, but will remain below historical averages. The impact of option expensing on the Standard amp Poors 500 will be noticeable, but in an environment of record earnings, high margins and historically low operating price-to-earnings ratios, the index is in its best position in decades to absorb the additional expense. SampP takes issue with those companies that try to emphasise earnings before deducting stock option expense and with those analysts who ignore option expensing. The report emphasises that: Standard amp Poors will include and report option expense in all of its earnings values, across all of its business lines. This includes Operating, As Reported and Core, and applies to its analytical work in the SampP Domestic Indices, Stock Reports, as well as its forward estimates. It includes all of its electronic products. The investment community benefits when it has clear and consistent information and analyses. A consistent earnings methodology that builds on accepted accounting standards and procedures is a vital component of investing. By supporting this definition, Standard amp Poors is contributing to a more reliable investment environment. The current debate as to the presentation by companies of earnings that exclude option expense, generally being referred to as non-GAAP earnings, speaks to the heart of corporate governance. Additionally, many equity analysts are being encouraged to base their estimates on non-GAAP earnings. While we do not expect a repeat of the EBBS (Earnings Before Bad Stuff) pro-forma earnings of 2001, the ability to compare issues and sectors depends on an accepted set of accounting rules observed by all. In order to make informed investment decisions, the investing community requires data that conform to accepted accounting procedures. Of even more concern is the impact that such alternative presentation and calculations could have on the reduced level of faith and trust investors put into company reporting. The corporate governance events of the last two-years have eroded the trust of many investors, trust that will take years to earn back. In an era of instant access and carefully scripted investor releases, trust is now a major issue. January 2008: Amendment of IFRS 2 to clarify vesting conditions and cancellations On 17 January 2008, the IASB published final amendments to IFRS 2 Share-based Payment to clarify the terms vesting conditions and cancellations as follows: Vesting conditions are service conditions and performance conditions only. Other features of a share-based payment are not vesting conditions. Under IFRS 2, features of a share-based payment that are not vesting conditions should be included in the grant date fair value of the share-based payment. The fair value also includes market-related vesting conditions. All cancellations, whether by the entity or by other parties, should receive the same accounting treatment. Under IFRS 2, a cancellation of equity instruments is accounted for as an acceleration of the vesting period. Therefore any amount unrecognised that would otherwise have been charged is recognised immediately. Any payments made with the cancellation (up to the fair value of the equity instruments) is accounted for as the repurchase of an equity interest. Any payment in excess of the fair value of the equity instruments granted is recognised as an expense. The Board had proposed the amendment in an exposure draft on 2 February 2006. The amendment is effective for annual periods beginning on or after 1 January 2009, with earlier application permitted. Deloitte has published a Special Edition of our IAS Plus Newsletter explaining the amendments to IFRS 2 for vesting conditions and cancellations (PDF 126k). June 2009: IASB amends IFRS 2 for group cash-settled share-based payment transactions, withdraws IFRICs 8 and 11 On 18 June 2009, the IASB issued amendments to IFRS 2 Share-based Payment that clarify the accounting for group cash-settled share-based payment transactions. The amendments clarify how an individual subsidiary in a group should account for some share-based payment arrangements in its own financial statements. In these arrangements, the subsidiary receives goods or services from employees or suppliers but its parent or another entity in the group must pay those suppliers. The amendments make clear that: An entity that receives goods or services in a share-based payment arrangement must account for those goods or services no matter which entity in the group settles the transaction, and no matter whether the transaction is settled in shares or cash. In IFRS 2 a group has the same meaning as in IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements . that is, it includes only a parent and its subsidiaries. The amendments to IFRS 2 also incorporate guidance previously included in IFRIC 8 Scope of IFRS 2 and IFRIC 11 IFRS 2Group and Treasury Share Transactions . As a result, the IASB has withdrawn IFRIC 8 and IFRIC 11. The amendments are effective for annual periods beginning on or after 1 January 2010 and must be applied retrospectively. Earlier application is permitted. Click for IASB press release (PDF 103k). June 2016: IASB clarifies the classification and measurement of share-based payment transactions On 20 June 2016, the International Accounting Standards Board (IASB) published final amendments to IFRS 2 that clarify the classification and measurement of share-based payment transactions: Accounting for cash-settled share-based payment transactions that include a performance condition Until now, IFRS 2 contained no guidance on how vesting conditions affect the fair value of liabilities for cash-settled share-based payments. IASB has now added guidance that introduces accounting requirements for cash-settled share-based payments that follows the same approach as used for equity-settled share-based payments. Classification of share-based payment transactions with net settlement features IASB has introduced an exception into IFRS 2 so that a share-based payment where the entity settles the share-based payment arrangement net is classified as equity-settled in its entirety provided the share-based payment would have been classified as equity-settled had it not included the net settlement feature. Accounting for modifications of share-based payment transactions from cash-settled to equity-settled Until now, IFRS 2 did not specifically address situations where a cash-settled share-based payment changes to an equity-settled share-based payment because of modifications of the terms and conditions. The IASB has intoduced the following clarifications: On such modifications, the original liability recognised in respect of the cash-settled share-based payment is derecognised and the equity-settled share-based payment is recognised at the modification date fair value to the extent services have been rendered up to the modification date. Any difference between the carrying amount of the liability as at the modification date and the amount recognised in equity at the same date would be recognised in profit and loss immediately. Material on this website is 2017 Deloitte Global Services Limited, or a member firm of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, or one of their related entities. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliches. Deloitte bezieht sich auf eine oder mehrere von Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DTTL), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihren verbundenen Unternehmen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsfirmen sind rechtlich separate und unabhängige Einheiten. DTTL (auch Deloitte Global genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Detaillierte Beschreibung der DTTL und ihrer Mitgliedsfirmen finden Sie unter deloitteabout. Korrekturliste für die Silbentrennung Diese Wörter dienen als Ausnahmen. Sobald sie eingegeben werden, werden sie nur an den angegebenen Silbentrennungspunkten getrennt. Jedes Wort sollte auf einer separaten Zeile stehen.

No comments:

Post a Comment